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  1. Leistungen
  2. Arbeitssicherheit

Arbeitssicherheit

Wenn Ihre Mitarbeiter korrekt unterwiesen sind, dann wissen sie auch, wie sie sich korrekt und sicher am Arbeitsplatz verhalten müssen. Dadurch können Unfälle minimiert und die Unfallfolgen in der Regel reduziert werden.

 

Was bedeutet Arbeitsschutz im Einzelnen?

  • Gemäß Arbeitsschutzgesetz (ASiG) und berufsgenossenschaftlichen Vorschriften (BGV A2) müssen Betriebe ab einer bestimmten Mitarbeiterzahl und Gefährdungsklasse von einem/r Sicherheitsingenieur/in betreut werden.
  • Der Sicherheitsingenieur kann das Unternehmen bei der Erstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung unterstützen
  • Der Sicherheitsingenieur berät die Geschäftsleitung in Fragen der Arbeitssicherheit und des Gesundheitschutzes
  • Der Sicherheitsingenieur führt Mitarbeiterschulungen und Unterweisungen durch.
  • Der Sicherheitsingenieur führt Betriebsbegehungen mit folgenden Gruppen durch: Geschäftsleitung, Betriebsrat, Sicherheitsbeauftragtem
  • Es kann eine komplette Betreuung oder nur eine unterstützende Betreuung beauftragt werden.
  • Es können Unfallschwerpunkte analysiert werden und nach möglichen Abhilfen gesucht werden.
  • Verwaltungsberufsgenossenschaft (VBG): www.vbg.de
  • Berufsgenossenschaft für Fahrzeughaltung (BGF): www.bgf.de

Regelmäßige Mitarbeiterschulung und -unterweisungen sind sehr wichtig, diese Aussage bestätigt der der Verhaltensforscher Konrad Lorenz mit folgendem Zitat:

 

Gedacht ist nicht gesagt, gesagt ist nicht gehört, gehört ist nicht verstanden, verstanden ist nicht einverstanden, einverstanden ist nicht angewendet, angewendet ist nicht beibehalten.

Verhaltensforscher Konrad Lorenz (1903-1989)

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