Noch gibt es die Unfallverhütungsvorschriften, die vorschreiben, in welchen Abständen technische Betriebsmittel geprüft werden müssen.
Nach und nach werden die Unfallverhütungsvorschriften ausgedünnt, dann muß zukünftig jeder Unternehmer selbst festlegen, wie oft er seine technischen Geräte auf Sicherheit überprüft lassen möchte.
Dies hat den Vorteil, dass der Unternehmer für selten benutzte Betriebsmittel Prüfungskosten sparen kann und die Prüfungen gemäß seiner eigenen Gefährdungsbeurteilung beauftragen kann. Problematisch wird dies jedoch dann, wenn es zu schweren Unfällen kommt, dann muß er nachweisen, dass die technischen Untersuchungen dem Stand der Technik entsprochen haben.
Derzeit werden von uns noch folgende Untersuchungen gemäß den Berufsgenossenschaftlichen Vorschriften angeboten: